„Persönliche Eignung zum Führen einer Schusswaffe“
Malik Wl. EL Mando van Gong geboren am 12.02.2007, hat sich einer fachpsychologischen Begutachtung nach
Vorschrift des Waffengesetz (§ 6 Abs. 3) unterzogen.
Die Untersuchung am 03.06.2025 wurde unter Anwendung von Verfahren (u. a. NEO-Fünf-Faktoren)
aus der Testbatterie zur waffenrechtlichen Begutachtung (TWBW) und leistungs-psychologischer Verfahren des
Wiener Testsystems (WTS) durchgeführt. Eine ausführlichere ergänzende psychologische Exploration war nach
summarischer Prüfung, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Bedenken an der erforderlichen Eignung begründen,
nicht erforderlich.