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San Andreas Medical Department

„Persönliche Eignung zum Führen einer Schusswaffe“

Max Mustermann geboren am 01.01.1999, hat sich einer fachpsychologischen Begutachtung nach Vorschrift des Waffengesetz (§ 6 Abs. 3) unterzogen.

Die Untersuchung am 26.05.2000 wurde unter Anwendung von Verfahren (u. a. NEO-Fünf-Faktoren) aus der Testbatterie zur waffenrechtlichen Begutachtung (TWBW) und leistungs-psychologischer Verfahren des Wiener Testsystems (WTS) durchgeführt. Eine ausführlichere ergänzende psychologische Exploration war nach summarischer Prüfung, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Bedenken an der erforderlichen Eignung begründen, nicht erforderlich.


Ergebnis:

Max Mustermann verfügt über die erforderliche persönliche (geistige) Eignung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK)


Erklärug im Rahmen der Gutachtenerstellung:

Im Rahmen der Begutachtung versichert der Gutachter durch nachfolgende Unterschrift, sich vom Patienten einen persönlichen Eindruck verschafft und zu diesem in keinem Behandlungsverhältnis gestanden zu haben oder zu stehen.

Merkblatt elektronische Gutachtenübermittlung

1. Sicherheit bei der elektronischen Gutachtenübermittlung:

Nur Gutachten mit Unterschrift, welche über den DOJ-AMD Gutachtenaustausch unter dem selben Arztnamen geteilt wurden, haben Gültigkeit.

2. Löschfrist:

Dieses Gutachtendokument verliert nach 3 Monaten Gültigkeit und wird anschließend aus dem System entfernt.


Bei Fragen, Problemen oder sonstigen Anliegen, melden Sie sich bei Dr. mult. Prinz James Von Smith (Tel.: 8272575)