„Persönliche Eignung zum Führen einer Schusswaffe“
Maxine Mustermann geboren am 20.05.2001, hat sich einer fachpsychologischen Begutachtung nach
Vorschrift des Waffengesetz (§ 6 Abs. 3) unterzogen.
Die Untersuchung am 26.05.2025 wurde unter Anwendung von Verfahren (u. a. NEO-Fünf-Faktoren)
aus der Testbatterie zur waffenrechtlichen Begutachtung (TWBW) und leistungs-psychologischer Verfahren des
Wiener Testsystems (WTS) durchgeführt. Eine ausführlichere ergänzende psychologische Exploration war nach
summarischer Prüfung, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Bedenken an der erforderlichen Eignung begründen,
nicht erforderlich.